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Technologie und Datenschutz

Hausfeld zählt zu den führenden Kanzleien im Bereich Technologie und Datenschutz.
Mit unseren Büros in Berlin, Düsseldorf und Hamburg sowie in Amsterdam, London, New York, Philadelphia, San Francisco, Stockholm und Washington D.C. führen wir komplexe Großverfahren und sind als Pioniere in wegweisenden Individualstreitigkeiten tätig. 

Wir vertreten regelmäßig Geschädigte von großen Digitalplattformen (wie Amazon, Google, Meta und Apple). Dabei sind wir eine der wenigen Kanzleien, die konfliktfrei gegenüber Big Tech Unternehmen agieren kann und diesen in Rechtstreitigkeiten auf Augenhöhe begegnet. Wir besitzen ein spezialisiertes Team von Anwälten und verfügen über die nötige Erfahrung, Tech-Expertise und Kapazität, um erfolgreich Verfahren für unsere Mandanten zu bestreiten.

Im Technologiebereich beraten wir zum gesamten Digitalkartellrecht und zur relevanten Tech-Regulierung (z.B. Digital Markets Act). Wir vertreten unsere Mandanten insbesondere in komplexen wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten vor deutschen und europäischen Gerichten, der Europäischen Kommission und nationalen Kartellbehörden. Regelmäßig setzen wir für Opfer von marktmächtigen Digitalplattformen Schadensersatzansprüche vor Gericht durch, stellen für Unternehmen den Zugang zu Digitalplattformen sicher (sog. Kontosperrungsfälle), erheben Unterlassungsklagen gegen wettbewerbswidrige Praktiken und sind im Eilrechtsschutz tätig. Daneben erheben wir Beschwerden bei Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden. Schließlich beraten wir zur Kartellrechts-Compliance digitaler Geschäftsmodelle.

Im Datenschutzbereich befassen wir uns mit der DSGVO und vergleichbaren Regelungen. So können bewusst eingesetzte Datenschutzverstöße gerade Big Tech-Unternehmen unlautere Vorteile gegenüber ihren Wettbewerbern verschaffen, die sich an die Datenschutzbestimmungen halten. Wir unterstützen Unternehmen dabei, sich gegen unlautere Datenschutzverstöße ihrer Wettbewerber, zur Wehr zu setzen. Daneben setzten wir Schadensersatzansprüche durch, die aus Datenschutzverstößen von großen Digitalplattformen resultieren. In diesem noch jungen Rechtsbereich nehmen wir eine Führungsrolle ein, in dem wir in wegweisenden, komplexen und großvolumigen Prozessen juristisches Neuland betreten.

Unser Mandantenspektrum ist breit. Zu unseren Mandanten zählen Start-Ups, mittelständische Unternehmen und global agierende Konzerne. Gemeinsam ist ihnen, dass sie entweder in der Digitalwirtschaft tätig sind oder ihr Geschäftsmodell hiervon betroffen ist. 
Wir kämpfen für die Interessen unserer Mandanten. Wenn nötig, führen wir Rechtstreitigkeiten über alle Instanzen. Dabei ermöglichen wir stets die effizienteste Lösung für die Beilegung ihrer Streitigkeiten, loten daher auch Verhandlungslösungen und Vergleichsmöglichkeiten aus, um zeitaufwendige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Wir kennen die Situation der Geschädigten von Digitalplattformen, wissen insbesondere um die wirtschaftlichen Folgen und Nöte. Wir agieren rasch und zielstrebig, sind bei den entsprechenden Gerichten und Behörden bekannt und mit den sich regelmäßig stellenden prozessualen Problemstellungen vertraut. Zudem verfügen wir über hervorragende Kontakte zu Prozessfinanzieren, die wir für unsere Mandanten nutzbar machen können. Mit Büros in mehreren europäischen Ländern und einem starken internationalen Netzwerk können wir unseren Mandanten länderübergreifend zur Seite stehen.

 

 

Streitigkeiten im Digitalkartellrecht und der Tech-Regulierung

Wir vertreten unsere Mandanten in sämtlichen Arten von Streitigkeiten rund ums Digitalkartellrecht und der Tech-Regulierung (DMA, etc.). Dazu zählen auch Stand-Alone-Klagen, bei denen noch kein behördlicher Gesetzesverstoß festgestellt wurde. Unsere Expertise umfasst insbesondere:

  • Geltendmachung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche
  • Private Durchsetzung des DMA
  • Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegen Diskriminierungen oder Behinderungen von Digitalplattformen  
  • Eilrechtsschutz für Unternehmen gegen Kontosperrungen von Big Tech-Unternehmen
  • Abschöpfungsklagen vor Zivilgerichten

 

 

Streitigkeiten wegen Datenschutzrechtsverstößen

Unterlassungs- und Schadenersatzverfahren wegen Datenschutzverstößen von großen Digitalplattformen.

 

 

Verfahren vor Kartellbehörden 
und Gerichten

Wir vertreten unsere Mandanten in Verfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission – einschließlich aller sich anschließenden Gerichtsverfahren vor deutschen und EU-Gerichten.

 

 

Kartellrechts-Compliance

Wir beraten Unternehmen zur Kartellrechts-Compliance ihrer digitalen Geschäftsmodelle.

 

 

Ausgewählte Fälle, in denen wir für unsere Mandanten tätig sind bzw. waren:

  • Vertretung von Immowelt in einstweiligen Verfügungsverfahren gegen ImmoScout wegen der Gefahr eines sog. „market tipping“ aufgrund kartellrechtswidriger Rabatte;

  • Geltendmachung datenschutzrechtlicher Schadensersatzansprüche gegen Google und META wegen Sammlung personenbezogener Daten über Android-Mobiltelefone bzw. META Business Tools;

  • Vertretung zahlreicher deutscher und internationaler Anbieter von Produkt- und Preisvergleichsdiensten in Schadensersatzverfahren gegen Google mit einem Gesamtvolumen von über einer EUR 1,5 Milliarden;

  • Geltendmachung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche für einen Rechtsdienstleister gegen Google wegen wettbewerbswidriger Praktiken im Bereich Werbetechnologie (AdTech) im Rahmen eines Abtretungsmodells zugunsten geschädigter Webseitenanbieter;

  • Vertretung von NetDoktor bei der erfolgreichen Durchsetzung kartellrechtlicher Unterlassungsansprüche gegen die Kooperation zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und Google;

  • Eilrechtsschutz und Unterlassungsklage gegen Google wegen Sperrung des Werbekontos von e-Vignetten-Betreiber; 

  • Eilrechtsschutzverfahren gegen Meta für die Filmwerkstatt Düsseldorf und für Goliathwatch, jeweils wegen kartellrechtswidriger Kontosperrung;

  • Beschwerde zur EU-Kommission wegen DMA-Verstoßes von Googles Praxis um den sog. Site Reputation Abuse;  

  • Vertretung eines Internetunternehmens bei der Verteidigung gegen ein Kartellermittlungsverfahren einer europäischen Kartellbehörde;

  • Beratung zur Kartellrechts-Compliance eines neuartigen Geschäftsmodells zur Unterstützung des Verkaufs von Produkten über Online-Marktplätze per KI-basierter Cloud-Technologie; 

  • Langjährige Beratung zum Onlinevertrieb für unterschiedliche Anbieter von elektronischen Konsumgütern;

  • Beratung zum kartellrechtskonformen Aufsetzen eines hybriden Onlinemarktplatzes.

Unsere Praxis im Bereich Technologie und Datenschutz wird seit Jahren von führenden Fachpublikationen und unabhängigen Branchenrankings für ihre herausragende Expertise und erfolgreiche Vertretung in komplexen nationalen und internationalen Verfahren ausgezeichnet. Unsere Auszeichnungen finden Sie hier.

Informationen zu den Praxisbereichen "Technologie und Datenschutz" in unseren Büros in Europa und den USA finden Sie hier:

Belgien
Die Niederlande
Frankreich
Schweden
Vereinigtes Königreich
Vereinigte Staaten

WAS ANDERE SAGEN

Dr. Ann-Christin Richter wird nicht nur als eine der führenden Kartellrechtlerinnen anerkannt, sondern auch als einer der führenden Köpfe im Kartellschadensersatz. Mandanten loben ihre „strategisch starke Beratung und realistischen Risikobewertungen“. Wettbewerber stehen ihr zu, Ihnen „als Prozessgegnerin das Leben verdammt schwer zu machen“.

Juve 2024

Technologieunternehmen sind in der digitalen Wirtschaft mit komplexen Marktzugangs- und Marktmachtfragen konfrontiert. Von Anfang an hat sich Hausfeld neben dem Kartellrecht auf das Recht der digitalen Wirtschaft in Deutschland fokussiert. Dank ihres tiefen Verständnisses für digitale Geschäftsmodelle "nimmt die Kanzlei eine Vorreiterrolle in Mandaten mit Bezug zu digitalen Märkten und Plattformen ein."

Legal 500, 2020

Competition Plaintiffs Lawyer of the Year 2024: Alex Petrasincu gewinnt zum ersten Mal diese Auszeichnung, dank seines fundierten Wissens und seiner Erfahrung in Kartellrechtsstreitigkeiten und Schadensersatzklagen in verschiedenen Jurisdiktionen. Quellen kommentieren, dass er eine „herausragende Persönlichkeit“ mit „fundiertem Wissen“ ist, der „immer zwei Schritte vorausdenkt“

Who's Who Legal / Lexology Index