Wir haben langjährige Erfahrung in der Begleitung von Gesetzesinitiativen zur Regulierung der Digitalwirtschaft in den Bereichen des Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrechts gesammelt, führende Unternehmen und Verbände zu strategischen Fragen der Plattformökonomie beraten und Ansprüche gegen marktbeherrschende Internet-Plattformen durchgesetzt.
Technologie und Datenschutz
Der rechtsbereichsübergreifende Ansatz erlaubt unserem Team eine umfassende Beratung zu allen Fragen des Wettbewerbs in der Digitalwirtschaft.
Wir haben langjährige Erfahrung in der Begleitung von Gesetzesinitiativen zur Regulierung der Digitalwirtschaft in den Bereichen des Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrechts gesammelt, führende Unternehmen und Verbände zu strategischen Fragen der Plattformökonomie beraten und Ansprüche gegen marktbeherrschende Internet-Plattformen durchgesetzt. Der rechtsbereichsübergreifende Ansatz erlaubt unserem Team eine umfassende Beratung zu allen Fragen des Wettbewerbs in der Digitalwirtschaft.
Regelmäßig
- vertreten wir Unternehmen und Verbände im Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen marktdominanter Digitalunternehmen vor deutschen und europäischen Behörden und Gerichten,
- setzen wir Schadensersatz wegen solcher Praktiken durch und
- beraten wir Mandanten zu Rechtsfragen der Digitalwirtschaft, einschließlich zur Plattformregulierung, zu Fragen des Urheber- und Lauterkeitsrecht und zum Medienstaatsvertrag.
Wir sind für unsere Mandanten unter anderem in folgenden Grundsatzverfahren tätig:
- Vertretung eines Beschwerdeführers und mehrerer Nebenintervenienten im Wettbewerbsverfahren „Google Android“ zur Bündelung verschiedener Google Dienste – Rekordbußgeld von € 4.3 Mrd.
- Vertretung von Beschwerdeführern und Nebenintervenienten im Wettbewerbsverfahren „Google Search (Shopping)“ zur Begünstigung von Google-eigenen Diensten in Suchergebnisseiten – Rekordbußgeld von € 2.42 Mrd.; und geschädigte Unternehmen in anschließenden Schadensersatzverfahren
- Beratung zahlreicher Produkt-, Reise-, Job-, und Flugvermittlungsdienste zur diskriminierungsfreien Darstellung in Ergebnissen von Suchmaschinen, App Stores und sozialen Netzwerken
- Beratung von Händlern/App-Entwicklern zu Geschäftsbedingungen von Amazon und Apple
- Durchsetzung eines europäischen Leistungsschutzrechts für Presseverleger zur Sicherung des Kräftegleichgewichts zwischen marktbeherrschenden Aggregatoren und Presseverlegern
Informationen zu den Praxisbereichen "Technologie und Datenschutz" in unseren Büros in Europa und den USA finden Sie hier:
Belgien
Die Niederlande
Frankreich
Schweden
Vereinigtes Königreich
Vereinigte Staaten
WAS ANDERE SAGEN
Legal 500, 2020Technologieunternehmen sind in der digitalen Wirtschaft mit komplexen Marktzugangs- und Marktmachtfragen konfrontiert. Von Anfang an hat sich Hausfeld neben dem Kartellrecht auf das Recht der digitalen Wirtschaft in Deutschland fokussiert. Dank ihres tiefen Verständnisses für digitale Geschäftsmodelle "nimmt die Kanzlei eine Vorreiterrolle in Mandaten mit Bezug zu digitalen Märkten und Plattformen ein."
Who's Who Legal, 2020Thomas Höppner has outstanding understanding of very complex technical and economic systems, in particular digital platform markets, outstanding knowledge of competition law, outstanding written and oral argumentation.
Legal 500, 2020Hausfeld, und insbesondere Thomas Höppner, verfügt neben dem Wissen im Kartellrecht über tiefes Fachwissen in digitalen Geschäftsmodellen.