Bundesgerichtshof bestätigt „Sammelklage-Inkasso“

In einer Grundsatzentscheidung vom 13. Juli 2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) das sog. „Sammelklage-Inkasso“ als rechtmäßig bestätigt (Urteil v. 13. Juli 2021, II ZR 84/20).

Nach dem BGH steht das Geschäftsmodell eines Inkassodienstleisters, das ausschließlich oder vornehmlich auf eine gerichtliche Einziehung der Forderung abzielt, im Einklang mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Der BGH lehnt damit die in der erstinstanzlichen Rechtsprechung bislang vorherrschende Ansicht ausdrücklich ab und schließt sich der liberaleren Auffassung an. Der BGH weist weiter darauf hin, dass beim sog. „Sammelklage-Inkasso“ (bei dem Hunderte oder Tausende ähnlich gelagerte Ansprüche gebündelt werden und der Inkassodienstleister im Erfolgsfall eine Erfolgsprovision erhält) keine verbotenen Interessenkollisionen bestehen.

Die Grundsatzentscheidung des BGH ist damit nicht nur ein Sieg für die Berufsfreiheit von Rechtsdienstleistern, sondern stärkt darüber hinaus ganz erheblich die Durchsetzungsmöglichkeiten von Verbrauchern und Gewerbetreibenden, die anderenfalls von einer Anspruchsdurchsetzung vollständig absehen würden.

Gratulation an unsere Anwälte aus unserem deutschen Team, Dr. Alex Petrasincu und Dr. Christopher Unseld, deren Artikel zu dem Thema mehrfach vom BGH zitiert worden ist.