Sperrungen auf Digitalplattformen

Schnelle Hilfe bei Kontosperrungen und anderen Eingriffen von Google, Meta, Apple oder Amazon.

Worum geht es?

Hausfeld vertritt regelmäßig Unternehmen, deren Geschäftsmodell in besonderer Weise von marktmächtigen Digitalunternehmen abhängt. Unsere Mandanten sind beispielsweise darauf angewiesen, Werbung über Google Ads oder Meta (Facebook und Instagram Ads) zu schalten. Andere benötigen uneingeschränkten Zugang zu App Stores oder digitalen Marktplätzen, um ihre Produkte und Dienstleistungen vertreiben zu können.

Immer wieder setzen marktbeherrschende Unternehmen Maßnahmen durch, die Unternehmen unvermittelt und existenzbedrohend treffen. Hausfeld hat im maßgeblichen Bereich des Digitalkartellrechts bereits wegweisende Entscheidungen erstritten, darunter Fälle wie NetDoktor, Immowelt, e-Vignetten, Goliathwatch und die Filmwerkstatt Düsseldorf.

Was passiert bei Kontosperrungsfällen?

Unsere Mandanten berichten immer wieder, dass ihnen ohne Vorwarnung von einem Tag auf den anderen die Geschäftsgrundlage entzogen wird. Häufig geschieht dies durch eine plötzliche, nicht nachvollziehbare Kontosperrung oder vergleichbare Eingriffe durch Unternehmen wie Google, Meta, Apple oder Amazon.

Die Folgen sind drastisch: Umsatzeinbrüche, existenzielle wirtschaftliche Risiken sowie der Verlust von Geschäftsbeziehungen und über Jahre aufgebauter Marktpositionen.

Wann sollten Sie handeln?

Kontosperrungen und ähnliche Maßnahmen treffen Unternehmen oft unerwartet. In solchen Fällen ist schnelles Handeln entscheidend. Sobald Ihre wirtschaftliche Existenz bedroht ist, sollten Sie unverzüglich Kontakt mit uns aufnehmen. In vielen Fällen bietet nur ein zügig gestellter Antrag auf Eilrechtsschutz eine realistische Möglichkeit, kurzfristig Abhilfe zu schaffen. Die Gerichte verlangen in der Regel, dass bereits innerhalb von vier Wochen ab Kenntnis des Vorfalls ein Antrag bei Gericht gestellt werden muss.

Ein verzögertes Vorgehen kann dazu führen, dass die Möglichkeit des Eilrechtsschutzes entfällt und nur noch ein langwieriges Gerichtsverfahren bleibt – ein Risiko, das sich vermeiden lässt.

Besonders wichtig: Selbst dann, wenn eine Sperrung oder Einschränkung nur angekündigt wird, etwa durch eine geplante Änderung der AGB oder Plattformrichtlinien, sollten Sie sich frühzeitig an uns wenden. In vielen Fällen ist es deswegen sinnvoll oder sogar erforderlich, bereits vor Inkrafttreten solcher Änderungen rechtliche Schritte einzuleiten. Auch hier besteht die Gefahr, dass Gerichte einen Antrag bei Gericht innerhalb von vier Wochen nach Kenntnis der Umstände verlangen.

Kontaktieren Sie uns!

Sind Sie von einer behindernden oder diskriminierenden Maßnahme eines marktbeherrschenden Unternehmens betroffen? Dann melden Sie sich bei uns. Schreiben Sie unseren Ansprechpartnern eine Nachricht oder hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten unter hilfe@hausfeld.com, damit wir uns umgehend bei Ihnen melden können.

Fälle dieser Art erfordern eine spezialisierte kartellrechtliche Expertise sowie langjährige Erfahrung. Unser Team steht Ihnen mit maßgeschneiderter rechtlicher Unterstützung zur Seite.