GCR 100 2025 bestätigt die unangefochtene Position von Hausfeld als einzige "Elite"-Kanzlei sowohl in der europäischen Klägervertretung als auch in der US-Klägervertretung
Der Global Competition Review 100 2025 hat Hausfeld als einzige Elite"-Kanzlei sowohl in der europäischen als auch in der US-amerikanischen Klägervertretung anerkannt. Diese Auszeichnung unterstreicht wie in den Jahren zuvor die marktführende Praxis von Hausfeld im Kartell-/Wettbewerbsrecht.
Mit 38 Partnern, 16 Counseln und 87 Associates ist Hausfeld eine feste Größe. Darüber hinaus sind 21 Anwält*innen von Hausfeld im Lexology Index, einer mit GCR verbundenen Publikation, weltweit anerkannt, was sie zum größten und anerkanntesten Team in der europäischen und US-amerikanischen Klägervertretung macht.
In Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden wird die Kanzlei als „pan-europäisches Kraftpaket für wettbewerbsrechtliche Schadenersatzklagen“ bezeichnet. GCR100 zeichnete Alex Petrasincu und Ann-Christin Richter in Deutschland, Scott Campbell in London und Erik-Jan Zippro und Rogier Meijer in den Niederlanden für ihren bedeutenden Beitrag zur Kanzlei aus.
Zu den Highlights der europäischen Fälle heißt es:
In Deutschland haben „Alex Petrasincu und Ann-Christin Richter kürzlich Forderungen von Preisvergleichsportalen in Höhe von insgesamt rund 2 Milliarden Euro gegen Google durchgesetzt. Die Kanzlei vertritt auch Tausende von Unternehmen in ganz Europa, die Schadenersatz vom Lkw-Kartell fordern. In der Zwischenzeit hat Alfaview das Team für seine EU-Beschwerde gegen Microsoft hinzugezogen - der erste große Fall der Kanzlei gegen das Technologieunternehmen - wegen angeblich missbräuchlicher Kopplungspraktiken im Zusammenhang mit seiner "Teams"-Software.“
In den Niederlanden vertreten „Erik-Jan Zippro und Rogier Meijer die Verbraucherrechtsstiftung App Store Claims in ihrer Sammelklage gegen Google, in der das Unternehmen beschuldigt wird, Hersteller von Android-Telefonen missbräuchlich dazu gezwungen zu haben, seine vorinstallierte Play Store-Anwendung durch Bündelung mit anderen Apps an prominenter Stelle anzuzeigen“.
In Großbritannien „verfolgen Luke Streatfeild und sein großes Team eine 13,6 Milliarden Pfund schwere Unterlassungsklage vor dem Competition Appeal Tribunal im Namen britischer Webseiten- und App-Herausgeber gegen Google. Hausfeld vertritt auch den vorgeschlagenen Klägervertreter in einer £500 Millionen Klage gegen Amazon und Apple wegen der angeblichen Umsetzung einer ‚geheimen Absprache‘, um den Verkauf von beliebten Apple-Produkten durch unabhängige Händler auf dem Amazon Marketplace zu beschränken. Zusammen mit der spanischen Kanzlei Eskariam - einer von mehreren lokalen Akteuren, mit denen Hausfeld in Spanien, Italien und Portugal im Rahmen eines effektiven Kooperationsmodells zusammenarbeitet - vertritt die Kanzlei weiterhin mehr als 7.000 spanische Milchbauern, die Schadenersatz von einem Kartell fordern, das Milch im Wert von Milliarden Euro zu unfair niedrigen Preisen verkauft hat“. In den USA wurden Scott Martin und Megan E. Jones zu den Leitern der Kartellrechtspraxis der Kanzlei ernannt, die für ihren „mutigen Ansatz in Kartellrechtsfällen und die Weiterentwicklung der privaten Rechtsdurchsetzung in digitalen Märkten“ bekannt ist.
Zu den Highlights des Falls aus den USA heißt es:
„[Hausfeld] vertritt eine Klägergemeinschaft von DirecTV-Käufern im Kartellrechtsstreit um das NFL Sunday Ticket. Ein historisches Geschworenenurteil, das den Klägern 4,7 Milliarden Dollar Schadenersatz zusprach, wurde im August 2024 aufgehoben, aber die Kanzlei drängt das US-Berufungsgericht des Neunten Bezirks, den Sieg wiederherzustellen. Die Klägergemeinschaft erhielt auch die Genehmigung für einen Vergleich in Höhe von 2,7 Milliarden US-Dollar im Namen von Arbeitgebern und Einzelpersonen, die behaupteten, Blue Cross Blue Shield-Unternehmen hätten sich illegal abgesprochen, nicht miteinander zu konkurrieren. Dieser Vergleich ist nicht nur der größte Kartellvergleich, der jemals auf der Grundlage von Einzelvorwürfen geschlossen wurde, sondern beinhaltet auch eine einstweilige Verfügung. Darüber hinaus vertritt Hausfeld eine Gruppe von Mietern [In Re: RealPage, Inc., Miet-Software-Kartellrechtsstreit], die versuchen, die algorithmische Preisgestaltung für Mietwohnungen, die ihrer Meinung nach eine illegale Absprache begünstigt hat, zu Fall zu bringen.“
GCR 100 2025: Europe Claimants’ Bar und US Plaintiffs’ Bar