Wirecard-Skandal: Hausfeld macht für institutionelle Investoren Schadensersatz geltend
Die Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP macht für zahlreiche institutionelle Investoren aus dem In- und Ausland, die in Wirecard-Aktien investiert haben, Schadensersatz geltend.
Die Schadensersatzansprüche richten sich gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die viele Jahre lang die Abschlussprüferin der Wirecard AG war. Hausfeld vertritt die JurisDynamics GmbH, einen Rechtsdienstleister, an den die institutionellen Investoren ihre Schadensersatzansprüche abgetreten haben. Die institutionellen Investoren haben für mehrere Hundert Millionen EUR Wirecard-Aktien gekauft und infolge der Insolvenz hohe Verluste erlitten.
„Wir sind davon überzeugt, dass EY für den entstandenen Schaden haften muss“, erklärt Wolf von Bernuth, Partner bei Hausfeld, und verweist auf das KapMuG-Musterverfahren, das bereits vor dem BayObLG u.a. gegen EY geführt wird (Az. 101 Kap 1/22). „Wir werden klagen, um an dem Musterverfahren teilzunehmen, und haben bereits hohe Forderungen zum Musterverfahren angemeldet“, sagt von Bernuth