Hausfeld gibt weltweit 20 Beförderungen bekannt

Hausfeld freut sich, mit sofortiger Wirkung drei Partner- und sechs Counsel-Beförderungen in ganz Europa und den Vereinigten Staaten für 2024 bekannt zu geben.

Partner-Beförderungen

Dr. Philipp F. Hardung, Kyle Bates undScott Gilmore wurden in die Partnerschaft aufgenommen.

In Düsseldorf ist Dr. Philipp F. Hardung auf Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisiert. Philipp F. Hardung verfügt über umfassende Erfahrung in der Prozessführung und Streitbeilegung, einschließlich grenzüberschreitender Handels- und Gesellschaftsstreitigkeiten sowie Bank- und Finanzstreitigkeiten. Philipp vertritt regelmäßig ausländische institutionelle Investoren, in- und ausländische Unternehmen und vermögende Privatpersonen vor deutschen Zivilgerichten und in (internationalen) Schiedsverfahren. Darüber hinaus publiziert Philipp zu gesellschafts- und prozessrechtlichen Themen und ist Lehrbeauftragter für Dispute Resolution an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Laut dem Handelsblatt - Germany's Best Lawyers Ranking ist er einer der besten Anwälte Deutschlands im Bereich Dispute Resolution.

In San Francisco konzentriert sich  Kyle Bates auf komplexe Rechtsstreitigkeiten, vor allem in den Bereichen Kartellrecht, Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz. Kyle Bates vertrittMandanten in jeder Phase des Rechtsstreits , einschließlich zahlreicher Geschworenen- und Einzelrichterverfahren sowie Berufungsverfahren auf Landes- und Bundesebene. Kyles Schwerpunkt auf wettbewerbswidrigem Verhalten führt dazu, dass er eine Vielzahl von Mandanten vertritt, darunter Biotechnologieunternehmen, App-Entwickler, Krankenversicherungen, Risikokapitalfirmen und viele Weitere. Kyle praktiziert zudem im Bereich deröffentlichen Einrichtungen, in der er regelmäßig als externer Berater für staatliche und lokale Behörden tätig ist. In seinen Fällen haben Klienten, die er vertritt, Vergleiche in Höhe von mehr als 200 Millionen Dollar erzielt.

In Washington, D.C., befasst sich Scott Gilmore mit komplexen und grenzüberschreitenden Fällen vor US-amerikanischen und internationalen Gerichten. Er vertritt und berät Mandanten in Angelegenheiten, die Menschenrechte, Klimawandel und künstliche Intelligenz sowie geistiges Eigentum, Wettbewerb und Datenschutz in digitalen Märkten umfassen. Scott stand im Mittelpunkt zahlreicher hochkarätiger und richtungsweisender Menschenrechtsfälle, darunter Colvin v. Syria, wo er das allererste Kriegsverbrecherurteil gegen die syrische Regierung und ein 300-Millionen-Dollar-Urteil erwirkte, und Sacchi v. Argentina, wo der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes die extraterritorialen Verpflichtungen von Staaten zur Verringerung von Treibhausgasemissionen anerkannte. Er ist außerdem außerordentlicher Professor für Recht an der Georgetown Law School.

Counsel Beförderungen

In Berlin berät Philipp Westerhoff Mandanten im europäischen und deutschen Kartell-, Medien- und Regulierungsrecht, mit besonderem Fokus auf der kartellrechtlichen Prozessführung. Sein Schwerpunkt liegt auf den Streitigkeiten im Bezug zu digitalen Märkten und Ökosystemen sowie einstweiligen Verfügungs- oder Schadensersatzverfahren. Darüber hinaus vertritt Philipp Beschwerdeführer in kartellrechtlichen Ermittlungen gegen Big-Tech-Unternehmen wie Google, Apple, Amazon und Microsoft auf europäischer und nationaler Ebene. Er vertritt auch mehrere Parteien in den anhängigen Fällen Google Shopping und Android vor dem EuGH.

In Amsterdam konzentriert sich Jantina Hiemstra auf komplexe, groß angelegte Wettbewerbs- und Verbraucherschutzprozesse. Zu ihren umfangreichen Erfahrungen bei der Vertretung von Klägern in niederländischen Rechtsstreitigkeiten gehört die Vertretung eines Verbandes bei einer Schadensersatzklage für 60.000 Frauen, die von fehlerhaften Brustimplantaten des Pharmaunternehmens Allergan betroffen waren. Des Weiterendie Vertretung von Tausenden europäischen Lkw-Käufern, die durch das LKW-Kartell in mehr als 25 Verfahren geschädigt wurden. Sie verfügt über einen akademischen Hintergrund und einen Doktortitel in Produkthaftung.

In London ist Jonothan Broadbent ein versierter Prozessanwalt mit umfangreicher Erfahrung in wettbewerbs- und handelsrechtlichen Streitigkeiten auf allen Ebenen des Gerichtssystems, einschließlich der Fachgerichte und Tribunale. Er war maßgeblich an der Beratung von Zehntausend  Hausfeld Mandanten in der Opt-in-Sammelemissionsklage gegen Mercedes beteiligt. Ebenso war er an der Beratung des Vertreters der Sammelkläger in der britischen Verbraucherklage mit einem Streitwert in Höhe von 7 Milliarden Pfund gegen Google im Zusammenhang mit der Platzierung von Werbung auf Suchmaschinen, beteiligt. .

In London ist Stella Gartagani eine im Vereinigten Königreich und in der EU zugelassene Anwältin mit umfangreicher Erfahrung in der Prozessführung bei Kartellschadenersatzklagen und Klagen wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Ihre Erfahrung erstreckt sich auf alle Instanzen der britischen Gerichte, Gerichte auf europäischer Ebene  und dem europäischen Gerichtshof. Sie ist ein wichtiges Mitglied des Teams, das Stellantis bei der Klage gegen Lieferanten von Insassenschutzsystemen vertritt, sowie bei der kürzlich eingereichten Klage eines britischen Verbrauchers gegen Google wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung bei der Online-Suche in Höhe von 7 Milliarden Pfund.

In New York hat Ashley M. Crooks Erfahrung in einem breiten Spektrum komplexer kommerzieller und allgemeiner Rechtsstreitigkeiten. Sie hat Einzelpersonen und Unternehmen vor einzel- und bundesstaatlichen Gerichten im ganzen Land vertreten. Ashley M. Crooks konzentriert sich auf Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen Cybersicherheit und Datenschutz sowie auf die Vertretung von Verbrauchern bei Sammelklagen im Bereich Datenschutz und Datensicherheit. Ashley begann ihre berufliche Laufbahn in einer großen internationalen Anwaltskanzlei, wo sie in nationalen Beratungsteams für konsolidierte Massenschäden und Produkthaftungsprozesse für medizinische Geräte tätig war.

In New York konzentriert sich die Arbeit von Steven M. Nathan auf komplexe Kartellrechts- und Cybersicherheitsprozesse. Steve Nathan ist führendbei Rechtsstreitigkeiten wegen Datenschutzverletzungen und Abhörmaßnahmen sowie bei vielen weiteren Fällen, tätig . Er hat an Dutzenden von Fällen in den Bereichen Cybersicherheit und Datenschutz gearbeitet, einschließlich großer MDLs. Stevenhat erfolgreich mit Hunderten von Anwälten zusammengearbeitet, die mit  und unter ihm in allen Phasen der Rechtsstreitigkeiten, Berufungen und Vergleichen tätig waren. Stevens Stärke ist seine Fähigkeit, parallel verschiedene Fälle zu bearbeiten und als eine Schlüsselrolle sicherzustellen, dass das Team von der Einleitung eines Falles bis zu der Offenlegung und Beilegung  auf alle auftretenden Probleme vorbereitet ist.

Andere Beförderungen

Wir freuen uns außerdem, drei weitere Beförderungen von Rechtsanwälten in Deutschland und im Vereinigten Königreich sowie eine Beförderung von einem Senior Staff Attorney, fünf Senior Paralegals und zwei Beförderungen im Global Operations Team in den USA bekannt geben zu können.

Anthony Maton, Global Co-Chair, kommentierte die Beförderungen:

"Die Beförderungen dieser talentierten Personen spiegeln die Breite und Tiefe der globalen Expertise von Hausfeld wider. Wir freuen uns sehr, unsere neuen Partner willkommen zu heißen und erwarten, dass sie eine grundlegende Rolle bei der Gestaltung der künftigen strategischen Ziele der Kanzlei spielen werden. Diese hervorragenden Anwälte bringen eine Vielfalt an Fachkenntnissen, Fähigkeiten und Hintergründen mit, um die komplexen rechtlichen Herausforderungen zu bewältigen, mit denen unsere Mandanten auf der ganzen Welt konfrontiert sind."

Der globale Co-Vorsitzende Brian Ratner fügte hinzu:

"Unsere Mitarbeiter sind die größte Stärke von Hausfeld und wir sind bestrebt, die nächste Generation von Führungskräften aufzubauen. Daher ist es uns eine Ehre, zunächst unseren neuen Partnern - Kyle, Scott und Philipp - zu gratulieren. Die Beförderung zum Partner ist das Ergebnis jahrelanger harter Arbeit und Hingabe sowie der Erbringung der besten Dienstleistungen für unsere Kunden. Wir heißen auch alle anderen Teammitglieder in ihren neuen Rollen willkommen. Alle mit Wirkung zum 01.01.2024 Beförderten, verkörpern die Werte und besten Qualitäten unserer Kanzlei."

Hinweise für die Redakteure

Weitere Beförderungen: In Deutschland wurde Dr. Asja Zorn im Laufe des Jahres 2023 zum Senior Associate befördert. Im Vereinigten Königreich wurden Adrian Langley und Edward Nyman zu Senior Associates befördert. In den U.S.A. wurde Sara Trouillot zum Senior Staff Attorney befördert; Hazel Berkoh, Angel Dorsey, Suzanne McPhail, Jim Mitchell und Krishna Patel wurden zu Senior Paralegals ernannt; und Lisa Rabinovitch und Ashleigh Farrior wurden zur Projektkoordinatorin bzw. zur Verwaltungskoordinatorin befördert.

Hausfeld hat weltweit über 170 Anwälte, darunter 50 Partner. Mit einem Anteil von über 45% weiblichen Anwälten und 32% weiblichen Partnern ist Hausfeld ein Unternehmen mit einer großen Geschlechtervielfalt und kann eine hervorragende Erfolgsbilanz bei der Förderung von Frauen weltweit vorweisen.

Die Kanzlei verfügt über ein breites Spektrum an Expertise in komplexen Rechtsstreitigkeiten, oft mit internationaler Dimension. Die umfassende Erfahrung von Hausfeld mit alternativen und innovativen Honorarmodellen bietet den Mandanten ein breites Spektrum an Mandatsoptionen und ein Höchstmaß an Flexibilität im Hinblick auf die Steuerung ihres Kostenrisikos.

Unsere kollektiven Erfolge im vergangenen Jahr spiegeln sich in der Einleitung von bedeutenden Fällen, erfolgreichen Vergleichen und Urteilen in den verschiedenen Rechtsgebieten wider.Unsere Erfolge wurden in verschiedenen Rankings der deutschen, US-amerikanischen und britischen Rechtsbranche sowie in deutschen, US-amerikanischen und britischen Auszeichnungen hervorgehoben. Diese Errungenschaften unterstreichen die Stärke unseres Teams und den positiven Einfluss, den wir weiterhin auf die Rechtslandschaft weltweit ausüben.