Hausfeld verstärkt sich mit Dr. Wolf H. von Bernuth als Litigation-Partner und ernennt Dr. Ann-Christin Richter zur Partnerin

Berlin, 10. August 2018: Hausfeld, eine in Kartellschadensersatz- und anderen komplexen Verfahren führende internationale Kanzlei, hat heute bekannt gegeben, dass sich Dr. Wolf H. von Bernuth zum 1. September 2018 als Partner dem Berliner Büro anschließen wird.  Zudem wurde Dr. Ann-Christin Richter mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zur Partnerin im Berliner Büro ernannt.

Dr. Wolf H. von Bernuth begann seine Karriere als Rechtsanwalt bei Gleiss Lutz, wo er insgesamt 20 Jahre tätig war, 15 Jahre hiervon als Partner.  2017 gründete er eine Litigation-Boutique in Berlin. Dr. von Bernuth verfügt über besondere Erfahrung in kapitalmarkt-rechtlichen Anlegerklagen. So vertrat er während seiner Zeit bei Gleiss Lutz die Hypo Real Estate (HRE) gegen Anlegerklagen. Es handelte sich hierbei um eines der größten Anlegerklageverfahren Deutschlands. Zudem war Dr. von Bernuth im Jahr 2012 bei der KapMuG-Reform Sachverständiger für den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages.

Bei Hausfeld wird Dr. von Bernuth einen neuen Praxisbereich für kapitalmarktrechtliche Anlegerklageverfahren zur Vertretung insbesondere institutioneller Investoren aufbauen. Zudem wird er den Bereich der allgemeinen wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten (Prozesse und Schiedsverfahren) weiter ausbauen.

Frau Dr. Ann-Christin Richter ist seit Januar 2017 als Counsel bei Hausfeld in Berlin tätig. Vor ihrem Eintritt bei Hausfeld war Dr. Richter mehrere Jahre für zwei internationale Anwalts-kanzleien im deutschen und europäischen Kartellrecht sowie im Immaterialgüterrecht. Anschließend arbeitete sie als Kartellrechtsexpertin für ein großes internationales Pharma- und Healthcare-Unternehmen. Sie vertritt namhafte durch Kartelle geschädigte Unter-nehmen in Schadensersatzverfahren und berät Mandanten im allgemeinen Kartellrecht.

“Wir sind hocherfreut, mit Herrn Dr. von Bernuth einen namhaften, gestandenen Litigator und einen der führenden deutschen Experten im Bereich von kapitalmarktrechtlichen Anlegerklageverfahren in unseren Reihen begrüßen zu können und mit Frau Dr. Richter im Bereich der Kartellschadensersatzverfahren weiter aus eigenen Reihen wachsen zu können“, sagte Michael D. Hausfeld, internationaler Chairman der Kanzlei. “Seit der Eröffnung Anfang 2016 ist unser Berliner Büro stark gewachsen.  Mittlerweile verfügt unsere Kanzlei auch über ein Büro in Düsseldorf und ist von 3 auf mittlerweile knapp 20 Berufsträger gewachsen.  Der weitere Aufbau einer Praxisgruppe für kapitalmarktrechtliche Anlegerklageverfahren, der Ausbau unseres allgemeinen Litigation-Bereichs und die Verstärkung auf Partnerebene im Bereich der Kartellschadensersatzverfahren unterstreichen unsern Wachstumskurs in Deutschland, der durch die Bedürfnisse unserer Mandanten getrieben wird.”

Christopher Rother, Managing Partner von Hausfeld in Deutschland fügte hinzu: “Wir freuen uns sehr, dass Herr Dr. von Bernuth und Frau Dr. Richter unserer Partnerschaft beitreten.  Herr Dr. von Bernuth wird unsere Expertise im Bereich der kapitalmarktrechtlichen Anlegerklageverfahren und der allgemeinen wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten erweitern.  Frau Dr. Richter hat seit Anfang 2017 einen bedeutenden Beitrag zum Wachstum unseres Kartellrechtsbereichs und vieler Erfolge für unsere Mandanten geleistet.”

Das Berliner Büro eröffnete am 1. Januar 2016, das Düsseldorfer Büro zum 1. Juli 2017.  Beide Büros tragen der wachsenden Nachfrage deutscher Mandanten nach anwaltlichen Bera-tungsleistungen von Hausfeld Rechnung, die auf der vermehrten Aufdeckung von Kartellen durch Europäische Wettbewerbsbehörden und Hausfelds Reputation als führender Kanzlei bei der Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen zurückzuführen ist.

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Über Hausfeld

Hausfeld ist eine weltweit führende Kanzlei mit Büros in Berlin, Boston, Brüssel, Düsseldorf, London, New York, Paris, Philadelphia, San Francisco und Washington, DC. Die Kanzlei verfügt über umfassende Expertise bei komplexen gerichtlichen und außergerichtlichen Streitschlichtungen mit oftmals internationalen Bezügen, vor allem im Bereich Kartellrecht, Finanzdienstleistungen, Anlegerverfahren, Sport und Unterhaltung, Umweltrecht, Deliktsrecht, Verbraucherschutz und Menschenrechte. Hausfeld zielt mit seiner praktischen und wirtschaftlichen Herangehensweise auf die bestmöglichen Ergebnisse für seine Mandanten. Dies bedeutet, Prozesse möglichst zu vermeiden, aber wenn erforderlich, diese auch rigoros zu führen. Hausfelds umfangreiche Erfahrung mit alternativen und innovativen Finanzierungsmodellen bietet Mandanten viele Möglichkeiten und maximale Flexibilität, ihre Kostenbelastung zu steuern. Hausfeld ist die einzige Kläger-Kanzlei, die im Bereich der privaten Durchsetzung des Kartellrechts sowohl in den USA als auch in Großbritannien von Legal 500 in der Spitzenkategorie geführt wurde.

Mehr Informationen über die Kanzlei, einschließlich der kürzlich gewonnenen Prozesse und bahnbrechender Vergleiche, können Sie auf www.hausfeld.com abrufen.