Bundeskartellamt verhängt Millionen Bußgeld gegen Großhändler von Pflanzenschutzmitteln

Das Bundeskartellamt verhängte im Dezember 2019 und im Januar 2020 gegen sieben Großhändler von Pflanzenschutzmitteln aufgrund von Kartellabsprachen Bußgelder in Höhe von insgesamt 154,6 Mio. Euro. Das Kartell dauerte nach den Feststellungen des Bundeskartellamts von 1998 bis März 2015 und betraf Preislisten, Rabatte sowie auch Nettopreise beim Verkauf von Pflanzenschutzmitteln an Einzelhändler und auch Endkunden.

Da sechs der Kartellanten die Kartellvorwürfe eingeräumt und einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung mit dem zugestimmt haben (sog. „Settlement“), gewährte das Bundeskartellamt erhebliche Nachlässe bei den verhängten Bußgeldern. Insgesamt lässt die Entscheidung des Bundeskartellamts darauf schließen, dass den Abnehmern der kartellbetroffenen Pflanzenschutzmittel durch die Absprachen ein erheblicher Schaden entstanden sein dürfte.

In Zusammenarbeit mit führenden Wettbewerbsökonomen wird es Hausfeld betroffenen Landwirten und Agrarunternehmen ermöglichen, schnell und effizient eine Ersteinschätzung des möglichen Schadens zu erhalten und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.pflanzenschutzkartell.de/pflanzenschutzkartell