Rückerstattung von deutschen Lkw-Mautgebühren
Der Europäische Gerichtshof hat im Oktober 2020 entschieden, dass die Höhe der deutschen Lkw-Maut gegen Europarecht verstößt.
Demnach hat die Bundesrepublik Deutschland bei der Berechnung der Mautgebühr die Kosten für die Verkehrspolizei berücksichtigt, obwohl dies nach Europarecht nicht zulässig ist. Vielmehr hätten bei der Berechnung der Maut nur die Kosten für Infrastruktur einbezogen werden dürfen.
Hausfeld macht in Zusammenarbeit mit dem Prozessfinanzierer eClaim die Ansprüche von über 15.000 Mautzahlern auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Maut geltend.
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