Musterklagen zur Erstattung rechtswidriger Lkw-Maut erhoben
Hausfeld hat im Februar 2024 bei dem Verwaltungsgericht Köln drei Musterklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, um Erstattungsansprüche wegen rechtswidrig erhobener Lkw-Maut für über 15.000 Transport- und Logistikunternehmen durchzusetzen.
Die Klagen beruhen auf Vereinbarungen, die Hausfeld im Sommer 2023 nach intensiven Verhandlungen mit dem zuständigen Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) abgeschlossen hat. Danach gelten die rechtskräftigen Entscheidungen über die drei Musterklagen für alle 15.000 Unternehmen, die von Hausfeld vertreten werden.
Dadurch kann die Rechtsmäßigkeit der in der Vergangenheit erhobenen Lkw-Maut effizient geklärt und eine jahrelange Belastung der Justiz durch tausende von Einzelklagen vermieden werden.
Zum Hintergrund der Klagen
Am 28. Oktober 2020 entschied der EuGH, dass die Berücksichtigung von Verkehrspolizeikosten in der deutschen Lkw-Maut in den Jahren 2010 und 2011 gegen die europäische Wegekostenrichtlinie verstoßen hat und die Maut insoweit rechtswidrig war (Rechtssache C-321/19).
Daraufhin haben über 15.000 Unternehmen aus der Transportbranche mit Sitz in Deutschland und Europa Hausfeld mandatiert, um Rückerstattungsansprüche wegen rechtswidrig erhobener Lkw-Maut geltend zu machen und vor der Verjährung zu schützen. Die rund 8.000 deutschen Mandantinnen bestehen zum Großteil aus kleinen und mittelständischen Transportunternehmen, die durch die Maut erheblich belastet werden.
Der deutsche Gesetzgeber hat im Jahr 2021 auf die Entscheidung des EuGH reagiert und die Maut mit Blick auf die Verkehrspolizeikosten für den Zeitraum ab der Entscheidung am 28. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 rückwirkend reduziert. Für den Zeitraum davor beruft sich der Gesetzgeber auf „Vertrauensschutz“ und verweigert bislang einer Erstattung der mit der Maut erhobenen Polizeikosten. Ab dem 1. Oktober 2021 gelten neue Mautsätze, in denen keine Verkehrspolizeikosten mehr enthalten sind.
Hausfeld hat die deutsche Lkw-Maut und die zugrundeliegenden Wegekostengutachten mit Unterstützung eines renommierten Verkehrsökonomen im Detail untersucht und festgestellt, dass die Maut seit ihrer Einführung am 1. Januar 2005 insgesamt rechtswidrig berechnet wurde. Zudem fällt die gesetzliche Mautreduzierung für den Zeitraum vom 28. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 nach der Prüfung von Hausfeld zu gering aus. Schließlich sind aus Sicht von Hausfeld alle daraus folgenden Erstattungsansprüche zu verzinsen.
Vor diesem Hintergrund hat Haufeld für seine Mandantinnen umfassende Mautrückerstattungsansprüche nebst Zinsen erhoben, die weit über die Verkehrspolizeikosten hinausgehen. Die Erstattungsansprüche summieren sich allein für den Zeitraum von Januar 2017 bis Ende September 2021 auf etwa EUR 7,5 Mrd., was rund 25 % des deutschen Mautvolumens entspricht. Selbst wenn nur der auf den Kosten der Verkehrspolizei beruhende Anteil der Maut zu erstatten wäre, läge das Erstattungsvolumen bei über EUR 330 Mio.
Mit den Musterklagen wird nun abschließend gerichtlich geklärt, in welchem Umfang den Klägerinnen und den weiteren Mandantinnen von Hausfeld für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 30. September 2021 jeweils Mauterstattungs- und Zinsansprüche zustehen.