Pflanzenschutzmittel-Kartell von Großhändlern
Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass mindestens neun Pflanzenschutzmittel-Großhändler zwischen 1998 und März 2015 ein Kartell gebildet und sich dabei rechtswidrig über Preislisten, Rabatte und Einzelpreise von Pflanzenschutzmitteln abgesprochen haben.
Es verhängte Bußgelder in Höhe von rund €157 Mio. gegen die Großhändler.
Geschädigte haben Anspruch auf Ersatz der Schäden, die ihnen aufgrund des Erwerbs von Pflanzenschutzmitteln zu Kartellpreisen entstanden sind. Hausfeld vertritt hier unter anderem den Rechtsdienstleister agrarClaim bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, die dieser von geschädigten Landwirtinnen und Landwirten erwirbt.