Kartellrechtswidrig überhöhte Händlerentgelte für Girocard-Zahlungen
Die deutschen Bankenverbände und einzelne Banken haben sich bis 2014 über die Höhe der für die Händler zu entrichtenden Nutzungsgebühr für das Electronic-Cash-System abgesprochen.
Das Bundeskartellamt hat die Kreditinstitute in einem Verwaltungsverfahren verpflichtet, die gemeinsame Gebührenfestsetzung aufzugeben.
Hausfeld vertritt mehrere bedeutende deutsche Handelsunternehmen bei der Geltendmachung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche gegen die deutschen Bankenverbände und einzelne Banken wegen der überhöhten Händlerentgelte.