Pro Bono Aktivitäten in Deutschland

Unser Team ist an einer Vielzahl von Pro-Bono-Fällen beteiligt. Im Folgenden stellen wir einige aktuelle Highlights vor.

Digitale Grundrechte


In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) führen wir Verfahren, um  Zugang zu effektivem Rechtsschutz in der digitalen Welt auch für Vereine und NGOs sicherzustellen. 
Im Fall Goliathwatch haben wir einem BigTech-kritischen Hamburger Verein dabei geholfen, die willkürliche Sperrung seiner Facebook-Seite im einstweiligen Rechtsschutz vor dem Oberlandesgericht Hamburg rückgängig zu machen (vgl. hier).
Zudem haben wir Filmwerkstatt Düsseldorf in einem Verfahren gegen META vertreten, nachdem META die Facebook-Seite der Filmwerkstatt anlass- und begründungslos gesperrt hatte. Nachdem bereits das Landgericht Düsseldorf der Filmwerkstatt Recht gab, hat hier auch das Oberlandesgericht Düsseldorf in einer Grundsatzentscheidung die Grenzen von digitalen Plattformen betont (vgl. hier).

Transparenz bei „Big Tech“ und der öffentlichen Hand

In Kooperation mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) haben wir für Democracy Reporting International (DRI) einen Zugang zu Forschungsdaten gegen X (ehemals Twitter) erstritten. In einem Eilverfahren bestätigte das Kammergericht Berlin, dass DRI als gemeinnützige Organisation mit Sitz in Deutschland einen Anspruch auf Datenzugang aus dem Digital Services Act (DSA) hat und diesen in Deutschland durchsetzen kann. Der Datenzugang ermöglichte es DRI, im Kontext der ungarischen Parlamentswahlen Gefahren für den demokratischen Diskurs im Zusammenhang mit der X-Plattform (z. B. ausländische Einflussnahmen) zu erforschen. Die rechtskräftige Entscheidung ist ein wichtiger Erfolg für die private Durchsetzung europäischer Plattformregeln und die Zivilgesellschaft. Mehr Informationen finden Sie hier.

Wir führen verschiedene Verfahren zur Verbesserung der Transparenz der öffentlichen Hand, insbesondere in Bereichen, in denen der Staat mit großen Privatunternehmen zusammenarbeitet. So haben wir die GFF in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gegen die Hamburger Verkehrsbetriebe zur Stärkung der Informationsfreiheit gegenüber privatwirtschaftlich organisierten öffentlichen Unternehmen vertreten.

In einem weiteren Verfahren verlangen wir vom Deutschen Wetterdienst (DWD) die der sog. Bienenflugprognose zugrunde liegenden Spezifikationen und den verwendeten Algorithmus heraus. Hintergrund ist, dass sich keine Behörde blind auf einen einmal geschriebenen Algorithmus verlassen darf. Vielmehr muss nachvollziehbar sein, wie eine behördliche Entscheidung zustande gekommen ist.

Corporate Responsibility

Hausfeld vertrat die Nichtregierungsorganisation ClientEarth bei einer Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegen einen großen deutschen Energieversorger wegen möglicher Marktmanipulation im Zusammenhang mit der geplanten Rodung des Hambacher Forstes.