Verfahren gegen Google wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung
Google sieht sich vermehrt Verfahren wegen Marktmachtmissbrauch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und vor der Europäischen Kommission ausgesetzt.
Dem Konzern wird unter anderem vorgeworfen, seine weitgefächerten Produktangebote in der meistgenutzten Google-Suchmaschine bevorzugt zu behandeln und dadurch Wettbewerber zu verdrängen.
Hausfeld vertritt mehrere Beschwerdeführer und Nebenintervenienten in den Wettbewerbsverfahren „Google Android“ und „Google Search (Shopping)“. Die Kanzlei ist außerdem in Schadensersatzverfahren für durch Googles Marktmachtmissbrauch geschädigten Unternehmen tätig.