Quartoblech- und Edelstahlkartelle

Das Bundeskartellamt hat Ende 2019 festgestellt, dass vier Flachstahlhersteller im Zeitraum von Mitte 2002 bis Juni 2016 ihre Preise für Quartoblech in Deutschland abgesprochen und dadurch wahrscheinlich ihre Kunden geschädigt haben. Bereits 2018 hatte das Bundeskartellamt Preisabsprachen im Bereich Edelstahl im Zeitraum von 2004 bis November 2015 aufgedeckt.

Insgesamt wurden gegen die Kartellanten Bußgelder in Höhe von mehr als 900 Mio. Euro verhängt. Die Höhe der Bußgelder lässt auf erhebliche Schäden auf Seiten der Stahl-Käufer schließen.

Hausfeld macht für geschädigte Abnehmer von Quartoblech und Edelstahl ihren Anspruch auf kartellrechtlichen Schadensersatz geltend. Für die dafür erforderliche Berechnung des Schadens arbeitet die Kanzlei mit anerkannten Wettbewerbsökonomen zusammen. So kann den betroffenen Unternehmen schnell und effizient eine Ersteinschätzung des möglichen Schadens angeboten werden.

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Wenn Sie glauben, dass Sie oder Ihr Unternehmen betroffen sein könnten und mehr erfahren möchten, kontaktieren Sie bitte einen der oben genannten Anwälte oder füllen Sie das untenstehende Formular aus. 

Hinweis: Bitte teilen Sie keine vertraulichen Informationen mit, wenn Sie die entsprechenden Anwälte kontaktieren oder dieses Formular absenden.  Eine rechtliche Verpflichtung zur Vertretung entsteht erst mit der Unterzeichnung der formellen Mandatsbedingungen.

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