Hausfeld gibt weltweit 13 Senior-Beförderungen bekannt

Berlin, London, Washington, D.C. (6. Januar 2026) – Hausfeld freut sich bekannt zu geben, dass zum Jahr 2026 fünf Anwältinnen und Anwälte zu Partnern befördert wurden und acht Anwältinnen und Anwälte zu Counsel in den Vereinigten Staaten und Europa ernannt wurden.

Partner-Beförderungen

Karl-Christoph von Steuben, Christoph Schubert, Stella Gartagani, Ashley M. Crooks und Daniel P. Weick wurden in die Partnerschaft aufgenommen

In Düsseldorf berät Christoph Schubert Unternehmen bei der effizienten Lösung komplexer wirtschaftsrechtlicher Streitigkeiten. Dazu entwickelt er individuelle Konfliktlösungsstrategien, die neben den juristischen Fragen auch die verhandlungstaktischen und kaufmännischen Dimensionen eines Streits berücksichtigen. Dies umfasst die Beratung zu Möglichkeiten einer Prozessfinanzierung, um wirtschaftliche Risiken zu begrenzen oder auszuschließen. Christoph Schubert hat besondere Erfahrung mit der Strukturierung und Finanzierung von komplexen Sammelverfahren sowie der Projektautomatisierung mittels Legal Tech und KI. Darüber hinaus hat er langjährige Erfahrung im Bereich der Prozessführung und außergerichtlichen Anspruchsdurchsetzung, insbesondere im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren, Organhaftung und D&O-Versicherungsrecht. Außerdem ist er ausgebildeter Wirtschaftsmediator.

Karl-Christoph von Steuben ist am Standort Berlin tätig und berät Mandanten in komplexen zivilrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Verfahren auf nationaler und internationaler Ebene. Er ist auf umfangreiche Schadensersatzverfahren auf Klägerseite spezialisiert, darunter Kartellschadensersatzklagen und Verfahren im Bereich des Digitalkartellrechts. Er vertritt dabei bedeutende Einzelkläger und führt Prozesse im Rahmen der kollektiven Rechtsdurchsetzung. Er ist maßgeblich an der Durchsetzung von Ansprüchen im Lkw-Kartell sowie an prominenten Verfahren gegen führende Technologieunternehmen wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung beteiligt. Seine Erfahrung umfasst alle Phasen des Zivilprozesses, von der frühen Fallanalyse bis zu Gerichtsverfahren und Vergleichsverhandlungen.

In London ist Stella Gartagani eine doppelt zugelassene Wettbewerbsrechtlerin (England und Griechenland), die zu EU- und britischem Wettbewerbsrecht berät, mit besonderer Expertise in den Bereichen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, Kartelle und kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren. Sie war in Verfahren vor dem High Court, dem Competition Appeal Tribunal (CAT), dem Court of Appeal, dem Supreme Court sowie auf europäischer Ebene vor dem Gericht und dem Gerichtshof der Europäischen Union tätig. Seit ihrem Eintritt bei Hausfeld im Jahr 2011 vertritt Stella Klägerinnen und Kläger in einigen der bedeutendsten Schadensersatzklagen, darunter Air Cargo, PU Foam, Carbon & Graphite, Occupant Safety Systems und Google Shopping, ebenso wie in den FX-Sammelverfahren von Mr. Evans und der von Nikki Stopford angestrengten kollektiven Klage gegen Google wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung im Bereich der Suche.

In New York liegt der Schwerpunkt der Praxis von Ashley M. Crooks auf Rechtsstreitigkeiten im Bereich Cybersicherheit und Datenschutz. Sie verfügt über umfassende Erfahrung in komplexen Verfahren und vertritt Mandanten in einer Vielzahl hochkarätiger wirtschaftsrechtlicher, Massen- und datenschutzrechtlicher Streitigkeiten vor staatlichen und bundesstaatlichen Gerichten in den gesamten Vereinigten Staaten. Als zentrales Mitglied der wegweisenden Cybersicherheits-Praxis von Hausfeld wurde Ashley persönlich in die Führungsstrukturen der Klägerseite in zahlreichen Sammelklagen zu Datenschutz- und Technologiefragen berufen. Sie verfügt über Erfahrung in allen Phasen des Verfahrens und engagiert sich für die Weiterentwicklung des Rechts in den Bereichen Technologie, Datenschutz und Datensicherheit.

Ebenfalls in New York ist Daniel P. Weick auf bundesrechtliche Kartellrechtsstreitigkeiten spezialisiert und verfügt über Erfahrung in der Vertretung von Mandanten in allen Phasen des Verfahrens – von der Einleitung des Falls über das Hauptverfahren bis hin zu Berufung und Vollstreckung von Urteilen. Zudem hat er Beschwerdeführer und Dritte in einer Vielzahl behördlicher Ermittlungen vertreten. Daniels Praxis umfasst ein breites Spektrum an Fällen zu Preisabsprachen, Wettbewerbsbeschränkungen, Monopolisierung und Fusionskontrolle in unterschiedlichsten Technologie-, Life-Sciences-, Industrie- und Verbrauchermärkten.

Counsel-Beförderungen

In Berlin berät Asja Zorn im deutschen und europäischen Wettbewerbsrecht sowie in der wettbewerbsrechtlichen Prozessführung. Sie bearbeitet sowohl Follow-on- als auch Stand-alone-Schadensersatzklagen wegen Kartellrechtsverstößen und Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, mit besonderem Fokus auf die private Rechtsdurchsetzung in digitalen und Plattformmärkten. Asja vertritt Mandanten in komplexen, hochvolumigen Streitigkeiten, häufig mit Mehrparteienkonstellationen und grenzüberschreitender Koordination. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit veröffentlicht sie regelmäßig zu wettbewerbsrechtlichen Themen und leistet analytische Beiträge zur Weiterentwicklung der privaten Rechtsdurchsetzung und der kartellrechtlichen Dogmatik.

Lara Boras ist in Hamburg tätig und berät Unternehmen in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere mit datenschutzrechtlichen Bezügen. Sie verfügt über besondere Expertise im Bereich der Prozessführung und hat mehrjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen in komplexen nationalen und internationalen Auseinandersetzungen. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt auf der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Verstößen gegen die DSGVO gegenüber global agierenden Tech-Konzernen. Derzeit berät sie Mandanten unter anderem bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Google und Meta.

In Washington, D.C. liegt der Tätigkeitsschwerpunkt von Theodore F. DiSalvo auf komplexen Gerichtsverfahren und der Prozessführung, mit besonderem Fokus auf Kartellrecht sowie Whistleblower- (Qui-Tam-)Verfahren. Er vertritt Kläger in hochbrisanten Streitigkeiten gegen marktbeherrschende Akteure, darunter Big-Tech-Unternehmen, staatliche Auftragnehmer und andere Unternehmensrechtsverletzer. Theodore verfügt über umfangreiche Erfahrung in kartellrechtlichen Sammelklagen, im Verbraucherschutz sowie in Whistleblower-Verfahren in den Bereichen Technologie, Pharma, Medizintechnik und Transport. Als ehemaliger NCAA- und Profisportler vertritt er zudem Athleten und setzt sich engagiert für den Schutz ihrer Interessen ein. Theodore ist Co-Vorsitzender des firmeneigenen Technology Committee und Mitglied der Disability Working Group sowie des Lateral Associate Hiring Committee der Kanzlei.

Ebenfalls in Washington, D.C. führt Ian J. Engdahl hochkarätige Verfahren im Kartellrecht, Datenschutz, Verbraucherschutz und Umweltrecht. Als Kernmitglied der Technology- und Data-Breach-Praxisgruppe der Kanzlei hat er Verbraucher in einigen der größten Datenschutz-Sammelklagen der USA vertreten und wurde kürzlich in das Plaintiffs’ Executive Committee im Verfahren Set Forth Data Breach berufen. Seine kartellrechtliche Tätigkeit umfasst Klagen gegen globale Banken, Big Tech und Pharmaunternehmen. Anfang dieses Jahres war Ian ein zentrales Mitglied des Prozessteams, das ein Urteil über 110 Millionen US-Dollar wegen Patentverletzung gegen Apple erwirkte. Zudem vertritt Ian den Bundesstaat Maine in Klimaklagen und ist eine landesweit anerkannte Stimme zu Datenschutz- und KI-Sicherheitsfragen. Ian ist Co-Vorsitzender des Technology Committee und des Summer Associate Committee der Kanzlei.

In Washington, D.C. vertritt Farhad Mirzadeh Mandanten in hochkomplexen kartellrechtlichen, wirtschaftsrechtlichen sowie sport- und unterhaltungsrechtlichen Streitigkeiten. Er ist vor Gericht gegen führende Technologie- und Medienunternehmen aufgetreten und hat maßgeblich zur Durchsetzung erheblicher Vergleiche und Geschworenenurteile für durch rechtswidriges Verhalten geschädigte Klägergruppen beigetragen. Farhad ist bekannt für seinen praxisnahen Ansatz, seine kreative Strategie und seine Fähigkeit, komplexe Sachverhalte in klare und überzeugende Argumente zu übersetzen. Derzeit spielt er eine aktive Rolle in komplexen Verfahren gegen Sportligen, Fluggesellschaften, Pharmahersteller und große Fernsehsender.

In London ist Jonathan Amior ein erfahrener Prozessanwalt mit Schwerpunkt auf handels- und wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten. Er vertritt Kläger und Beklagte in Verfahren wegen Vertragsverletzungen, Post-M&A-Streitigkeiten, beruflicher Fahrlässigkeit, zivilrechtlichen Betrugs sowie wegen Unfair Prejudice. Jonathan hat eine besondere Expertise in kollektiven Klägerverfahren entwickelt, darunter Sammelklagen gegen globale Technologieunternehmen und wertpapierrechtliche Verfahren für institutionelle Investoren, ergänzt durch seine umfassende Erfahrung im Bereich Litigation Funding. Er ist vor dem High Court, dem Competition Appeal Tribunal und dem Court of Appeal für eine Vielzahl britischer Verbraucher- und Unternehmensgruppen, internationaler Konzerne, vermögender Privatpersonen und öffentlicher Einrichtungen aufgetreten.

Ebenfalls in London ist Kio Gwilliam auf wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten spezialisiert und derzeit Teil der Teams, die Mandanten in groß angelegten Missbrauchsverfahren gegen Big Tech vertreten – insbesondere in Kent v Apple, dem ersten Verfahren nach dem britischen Kollektivklageregime, das erfolgreich bis zum Abschluss des Hauptverfahrens geführt wurde, sowie in Coll v Google. Kio war außerdem Mitglied des Teams, das über 100 Kläger in der Air-Cargo-Klage gegen British Airways vor dem High Court und dem Court of Appeal vertreten hat.

In London ist Emma Poland ein führendes Mitglied des Anwaltsteams, das Dr. Kent in der kollektiven Klage gegen Apple berät. In diesem Verfahren stellte das Competition Appeal Tribunal fest, dass Apple durch Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung im Zusammenhang mit dem App Store gegen britisches und europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen hat, und sprach über 30 Millionen britischen Verbrauchern Schadensersatz in Höhe von rund 1,5 Milliarden Pfund zu. Zudem berät sie den Class Representative in Elizabeth Coll v Google, in dem Google wegen angeblich ausschließender und ausbeuterischer Praktiken im Zusammenhang mit dem Play Store verklagt wird; der Prozess ist für Oktober 2026 angesetzt.

Weitere Beförderungen

Darüber hinaus freuen wir uns, die Beförderung einer weiteren Person zum Of Counsel, drei Senior Associates, zwei Senior Attorneys, einer Senior Staff Attorney, einer Senior Paralegal sowie drei Beförderungen innerhalb der globalen Operations-Teams bekannt zu geben.

Global Co-Chair Brian Ratner kommentierte:
„Ich bin stolz darauf, unsere neu beförderten Partner und Counsel sowie alle Kolleginnen und Kollegen zu würdigen, die in diesem Jahr firmenweit befördert wurden. Diese Beförderungen spiegeln nicht nur herausragende Leistungen und Beiträge wider, sondern auch das Vertrauen, das die Kanzlei diesen Persönlichkeiten entgegenbringt, unsere Zukunft mitzugestalten – durch Führung, umsichtiges Urteilsvermögen und die Fähigkeit, komplexe und hochkarätige Mandate für unsere Mandanten klar, zielgerichtet und im Einklang mit den Werten, für die Hausfeld steht, voranzubringen. Ihre Perspektiven und Erfahrungen stärken unsere globale Plattform und positionieren die Kanzlei für weiteres Wachstum und nachhaltigen Erfolg. Diese Gruppe steht für die große Tiefe an Talent bei Hausfeld und für die nächste Generation von Führungspersönlichkeiten, die unsere Praxis weiter vorantreiben.“

Global Co-Chair Anthony Maton ergänzte:
„Ich gratuliere unseren neuen Partnern herzlich zu diesem bedeutenden Meilenstein in ihrer beruflichen Laufbahn. Ihr gebündeltes Talent, ihre Entschlossenheit und ihr Engagement bei der Führung komplexer und neuartiger Verfahren bilden das Fundament ihrer Beförderung. Sie leisten – gemeinsam mit all unseren juristischen und administrativen Support-Teams – einen entscheidenden Beitrag zum anhaltenden Erfolg von Hausfeld. Die Investition in die Weiterentwicklung unserer Teams ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Erfolgs. Wir gratulieren zudem allen, die in sämtlichen Jurisdiktionen befördert wurden. Jede und jeder Einzelne bringt eigene Stärken und Visionen sowie ein ausgeprägtes Streben nach Exzellenz mit – ein Kern dessen, wofür Hausfeld steht. Ich wünsche allen weiterhin viel Erfolg in ihrer beruflichen Laufbahn.“

Redaktionelle Hinweise

  1. Die Beförderungen gelten, sofern nicht anders angegeben, ab dem 1. Januar 2026.
  2. Weitere Beförderungen sind: In den USA: Sean Zehmer wurde zum Of Counsel befördert; Carlos A. Gutiérrez und Adel Khamidullin wurden zu Senior Attorneys befördert; Sydney J. Delin Kolker wurde zur Senior Staff Attorney befördert; Kenya McCune wurde zur Senior Paralegal befördert; Claire Harders wurde zur Marketing & BD Specialist befördert; und Lisa Wilson wurde zur Project Specialist befördert. Im Vereinigten Königreich: Hannah McEwen, Emelyne Peticca und Pierre Welch wurden zu Senior Associates befördert; Lauren Russell wurde zur Operations & HR Advisor befördert.
  3. Hausfeld beschäftigt weltweit über 170 Anwältinnen und Anwälte, darunter 55 Partner. Wir sind eine geschlechterdiverse Kanzlei mit über 46 % Anwältinnen und 36 % Partnerinnen und verfügen über eine hervorragende Erfolgsbilanz bei der Förderung von Frauen weltweit.
  4. Die Kanzlei verfügt über ein breites Spektrum an Expertise in komplexen Gerichtsverfahren, häufig mit internationalem Bezug. Hausfelds umfassende Erfahrung mit alternativen und innovativen Vergütungsmodellen bietet Mandanten vielfältige Möglichkeiten der Mandatsgestaltung sowie maximale Flexibilität bei der Steuerung ihrer Kostenrisiken.
  5. Unsere gemeinsamen Erfolge im vergangenen Jahr spiegeln sich in der Einleitung wirkungsvoller Verfahren, erfolgreichen Vergleichen und Urteilen in den verschiedenen Jurisdiktionen wider. Zudem wurden unsere Leistungen in zahlreichen Branchenrankings und Auszeichnungen der Rechtsbranche in den USA, im Vereinigten Königreich, in Deutschland und in den Niederlanden hervorgehoben. Diese Erfolge unterstreichen die Stärke unseres Teams und den positiven Einfluss, den wir weiterhin weltweit in der juristischen Landschaft ausüben.