Kartell in der Metallverpackungsbranche
Am 3. Mai 2018 gab die Europäische Kommission bekannt, dass sie unangekündigte Nachprüfungen in der Metallverpackungsbranche wegen möglicher wettbewerbswidriger Praktiken durchgeführt hat.
Die Untersuchung der Kommission folgt auf ein früheres Verfahren des Bundeskartellamts, das im April 2018 beschloss, seine eigenen Untersuchungen im Metallverpackungssektor an die Kommission zu verweisen, da sich die Hinweise darauf verdichteten, dass das mutmaßliche Fehlverhalten nicht auf die deutschen Märkte beschränkt war. So stellte das Bundeskartellamt "konkrete Anhaltspunkte für Wettbewerbsverstöße in mehreren EU-Mitgliedstaaten" in Bezug auf "Hersteller von Dosen aus Weißblech und Aluminium zur Befüllung mit Lebensmitteln oder chemisch-technischen Stoffen sowie Hersteller von Vakuumverschlussdosen" fest.
Sofern die Kommission einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht feststellt, können betroffene Abnehmer Schadensersatz verlangen.