Der EuGH hat entschieden: Die deutsche Lkw-Maut ist europarechtswidrig

Der EuGH hat am 28. Oktober 2020 entschieden, dass die Höhe der deutschen Lkw-Maut gegen Europarecht verstößt (EuGH, Urteil vom 28. Oktober 2020, C-321/19).

Demnach hat die Bundesrepublik Deutschland bei der Festlegung der Lkw-Maut die Kosten für die Verkehrspolizei berücksichtigt, obwohl ausschließlich Kosten für Infrastruktur zu veranschlagen sind. Da die Verkehrspolizei, so der EuGH, polizeilichen Tätigkeiten im Rahmen der hoheitlichen Befugnisse nachgeht, können die durch sie verursachten Kosten keine Kosten für den Betrieb der Infrastruktur darstellen. Die so errechnete Höhe der deutschen Lkw-Maut ist daher europarechtswidrig. Mautzahler können nun Rückerstattung verlangen. Dies gilt jedenfalls für die Zahlungen aus den Jahren 2017 bis 2020. Da bereits Ende 2020 die Verjährung auch für 2017 entstandene Ansprüche droht, müssen verjährungshemmende Maßnahmen schnell ergriffen werden.

In Zusammenarbeit mit dem Prozessfinanzierer eClaim wird Hausfeld die Rückerstattungsansprüche der Unternehmen durchsetzen. Anfallende Kosten wird  eClaim gegen eine Erfolgsprovision übernehmen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.mautzurueck.de