Vorwürfe wegen Kartellabsprachen

Im Dezember 2019 verhängte das Bundeskartellamt aufgrund von Vorwürfen wegen Kartellabsprachen Bußgelder in Höhe von insgesamt 646 Mio. Euro gegen mehrere deutsche Hersteller von Flachstahl.

Nach den Feststellungen des Bundeskartellamts betraf das Kartell Qualitätsaufpreise, Legierungs- und Schrottzuschläge für Quartobleche im Zeitraum von Mitte 2002 bis Juni 2016. An dem Kartell waren insgesamt vier Stahlhersteller beteiligt, wobei nur der Ilsenburger Grobblech GmbH, der Thyssenkrupp Steel Europe AG und der voestalpine Grobblech GmbH Bußgelder auferlegt wurden. Aufgrund ihrer Kooperation mit dem Bundeskartellamt wurde bei der Dillinger Hüttenwerke AG auf ein Bußgeld verzichtet. Die Beteiligten haben die Vorwürfe eingeräumt und einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt.

Bereits im Juli 2018 und im Januar 2019 hatte das Bundeskartellamt aufgrund von Vorwürfen wegen Kartellabsprachen gegen acht Hersteller von Edelstahl sowie gegen zwei Verbände und Einzelpersonen Bußgelder in Höhe von insgesamt 290 Mio. Euro verhängt. Auch hier bezogen sich die Absprachen überwiegend auf Aufpreise und Zuschläge und in bestimmten Fällen auch auf Basispreise, wobei ausschließlich Stahl-Langerzeugnisse der Produktgruppen Edelbaustahl, Werkzeug- und Schnellarbeitsstahl sowie RSH-Stahl im Zeitraum 2004 bis November 2015 betroffen gewesen sind.

In Zusammenarbeit mit führenden Wettbewerbsökonomen wird es Hausfeld betroffenen Abnehmern von Quartoblechen und Edelstahl-Langerzeugnissen ermöglichen, schnell und effizient eine Ersteinschätzung des möglichen Schadens zu erhalten und mögliche Schadensansprüche geltend zu machen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.stahlkartell-schadensersatz.de/